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Das Biermarketing von InBev ist nur auf Zielgruppen ausgerichtet, die das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum erreicht haben. Die Marketingaktivitäten von InBev und den InBev-Tochtergesellschaften richten sich nicht an Personen unterhalb dieser Altersgrenze. Folgende Regeln und Maßnahmen tragen zur Umsetzung dieser Verpflichtung bei:
I. Wir setzen keine Symbole, Bilder, Gegenstände, Comic-Figuren, Prominente, Musikstücke oder Texte ein, die primär Kinder oder Jugendliche ansprechen.
II. Alle Personen, die in unseren Marketing-Maßnahmen beim Trinken gezeigt werden und/oder für unser Bier werben, müssen mindestens 25 Jahre alt sein und auch von ihrem Erscheinungsbild her das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Alkohol erreicht haben.
III. Wir platzieren unsere Werbung in Medien (Print, TV, Radio), die sich der Erwartung nach an Zielgruppen wenden, die durchschnittlich zu mindestens 70% das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Alkohol erreicht haben. Uns ist bewusst, dass die Zusammensetzung der Leser- bzw. Zuschauerschaft zum Zeitpunkt der Platzierung auf der Grundlage von Erfahrungswerten prognostiziert wird. InBev arbeitet eng mit seinen Agenturen und Medieneinkäufern zusammen, um so genau wie möglich prognostizieren zu können, dass mindestens 70% der Zielgruppe das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum überschritten haben.
IV. Veranstaltungen, die sich überwiegend an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Alkoholkonsum richten, werden von uns weder für Werbeaktivitäten genutzt noch gesponsert.
V. Unsere Markenlogos oder Markenzeichen dürfen nicht auf Spielzeug, Kinderbekleidung oder anderen Materialien bzw. Waren eingesetzt werden, die überwiegend von Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Alkoholkonsum verwendet werden.
VI. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass bei unseren Promotion-Maßnahmen kein Bier an Personen unter dem gesetzlichen Alter für den Alkoholkonsum ausgeschenkt wird. Unsere Promotion-Mitarbeiter sind angewiesen, einen Altersnachweis zu verlangen und Minderjährigen den Ausschank von Bier zu verweigern.
VII. Bei von InBev gesponserten Veranstaltungen bieten wir alkoholfreie Getränke für Personen an, die das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum noch nicht erreicht haben oder kein Bier trinken möchten.
VIII. Wir werden sicherstellen, dass unsere Marken-Websites deutlich darauf hinweisen, dass der Zugang zu weiterführenden Seiten nur Personen über dem gesetzlichen Mindestalter für den Alkoholkonsum vorbehalten ist. Die Altersgrenze richtet sich nach dem Land, von dem aus auf die Seite zugegriffen wird. Die Websites werden so eingerichtet, dass sie das Geburtsdatum der Nutzer abfragen und Personen unter dem gesetzlichen Mindestalters für den Alkoholkonsum den Zugang verweigern.
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