Einhaltung des Code

Die Einhaltung des Code ist für all unsere Geschäftsaktivitäten zwingend vorgeschrieben. Eventuell vorhandene nationale Gesetze, Vorschriften oder Regeln der Selbstkontrolle müssen zusätzlich zu den Bestimmungen des InBev-Code eingehalten werden.

Wir unterhalten ein striktes Programm zur Einhaltung des Code sowie einen internen Prüfprozess:

I. Für lokale Werbe- und Marketingmaßnahmen liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Code beim Marketing-Direktor. Für weltweite Werbe- und Marketing-Aktivitäten liegt diese Verantwortung beim Global Brands Vice President.

II. Um die Einhaltung des Code in der Praxis sicherzustellen, gelten folgende Richtlinien:

a. Alle internen Teams aus den Bereichen Marketing, Medieneinkauf, Promotions und Sponsoring wie auch die externen Teams für Werbung, Design, Promotions und Veranstaltungen müssen sowohl den Wortlaut als auch die Kernaussagen des InBev-Code befolgen.

b. Alle schriftlichen Verträge von InBev mit externen Agenturen, die an Werbemaßnahmen von InBev beteiligt sind, müssen eine Klausel enthalten, die die Einhaltung des Code zwingend vorschreibt. Eine Kopie dieses Code muss an diese Verträge angehängt werden.

c. Bei der Entwicklung von Marketing- und Promotion-Materialien/-Aktivitäten müssen so früh wie möglich im kreativen Prozess eine Vorab-Freigabe und eine Beratung zur Einhaltung des Code eingeholt werden. Eine landesspezifische Erläuterung des Vorab-Freigabeprozesses einschließlich der jeweiligen Ansprechpartner steht für jedes einzelne Land zur Verfügung.

d. Alle bisherigen und neu eingestellten Mitarbeiter des Bereichs Commercial Operations (einschließlich Promotion- und Vertriebsmitarbeiter) müssen im Umgang mit dem Code geschult werden und sich zu seiner Einhaltung verpflichten. Zu diesem Zweck wird ein Schulungspaket zur Verfügung gestellt. Dieses Schulungspaket ist auch an Agenturen und Berater zu übermitteln, sobald sie beauftragt werden.

Dieser Code tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.




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